Bösartige Faulbrut
(Nach dem Bienenseuchengesetz aus 1988 - Anzeigepflichtige Bienenseuche)
Bei Feststellen eines Befalls sofort Gesundheitswart verständigen und Anzeige beim Amtstierarzt veranlassen. Es erfolgt dann durch den Amtstierarzt eine Sperre im Radius von 3 km um den Krankheitsherd. Alle Stände in diesem Sperrgebiet müssen kontrolliert werden. Es darf niemand mit Bienenvölkern in das Sperrgebiet zuwandern oder daraus wegwandern.
Erreger: Bacillus Larvae (Bazillus)
Infektion:
Durch mindestens 10 Sporen in max. 48 Stunden alte Maden. Ältere Maden haben eigenen Abwehrmechanismus. Die Übertragung erfolgt durch die Ammenbienen. Sie übertragen die Dauerform des Bacillus Larvae (Spore). Weitere Verschleppung der Sporen durch Flugbienen.
Entwicklung:
- Sporen (Infektion)
- Stäbchen (Vermehrung)
- Streckmadenstadium (Es erfolgt explosionsartige Vermehrung auf bis zu 2,5 Milliarden Sporen - 10 Sporen genügen für Infektion!)
- Verdeckelung der Zelle
- Zelldeckel fällt ein (evtl. löchrig)
- Made hat sich fast vollständig zersetzt zu einer braunen, übel riechenden, Fäden ziehenden Masse
- Zum Abschluss bleibt ein festsitzender schwarzer Schorf am Zellboden übrig
- Es entsteht löchriges Brutnest (Bienen meiden diese Zellen)
- Königin bestiftet Zellen am Rand der Wabe (Normalerweise sitzt das Brutnest mitten in der Wabe, darüber die Reizzone mit offenem Futter und Pollen, darüber verdeckeltes Futter. Bei der Faulbrut lassen die Bienen die befallenen Zellen in der Mitte der Wabe unberührt und beginnen über der Reizzone mit dem Putzen der Zellen)
Krankheitsanzeichen:
- Lückenhaftes Brutnest
- Eingesunkene Zelldeckel, braune fadenziehende Masse, fauliger Geruch
- Verlassen des Brutnestes (einzelne gedeckelte Zellen bleiben stehen), Neuanlage des Brutnestes am Rand der Wabe
Bekämpfung: (unter Anleitung des Gesundheitswartes)
- Kunstschwarmverfahren mit mindestens 2kg Bienen (ansteckende Erregerform haftet in der Regel am Wabenbau), Kunstschwarm 2 Tage hungern lassen (damit Restfutter mit Erregersporen verdaut und ausgeschieden werden kann), am 3. Tag füttern, Einschlagen wie Schwarm auf Mittelwänden.
- Völker mit "klinischem Befund" (=fadenziehende Masse) abschwefeln und verbrennen, mitsamt der Beute!
- Vernichtung der Waben (Einschmelzen bei mindestens 120°C), in Wachsverarbeitendem Betrieb als Seuchenwachs deklariert umtauschen.
- Beuten ausflämmen oder alte Beuten durch Verbrennen vernichten.
Allgemeines bei der Sanierung:
- Gibt es bei einem Volk Krankheitszeichen, immer den ganzen Stand sanieren
- Einweghandschuhe tragen!
- Werkzeuge anschließend mit Natronlauge desinfizieren
- Kunstschwarmkisten anschließend verbrennen
Bei unklarem Eigenbefund immer den Gesundheitswart zu Rate ziehen!